Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Novalayer

der Firma Novalayer (Inhaber: Ozan Daniel Kösker, Taxisstraße 8, 86153 Augsburg), nachfolgend „Novalayer“ genannt.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Novalayer in den Bereichen IT-Infrastruktur, Systemadministration, Managed Services, Support (Remote & Vor-Ort), Webdesign, Softwareentwicklung, Programmierung und Server-Hosting.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Novalayer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von Novalayer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Novalayer oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
  3. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Leistungsänderungen bedürfen der Schriftform und werden gesondert nach den aktuellen Stundensätzen von Novalayer abgerechnet.

§ 3 Vergütung, Abrechnungstakt, Reisekosten und Zahlungsbedingungen

  1. Dienstleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze (z. B. getrennt nach Junior- und Senior-Tasks) abgerechnet.
  2. Abrechnungstakt: Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt in einem 15-Minuten-Takt. Jede angefangene Viertelstunde wird anteilig berechnet.
  3. Reisekosten: Bei Vor-Ort-Einsätzen und Terminen beim Kunden wird die anfallende Reisezeit (Fahrzeit) wie Arbeitszeit nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Zudem behält sich Novalayer vor, eine Fahrtkostenpauschale pro Kilometer oder eine pauschale Anfahrtsgebühr gemäß Angebot zu berechnen.
  4. Service-Pauschalen & Kontingente: In Monats-Pauschalen enthaltene Stundenkontingente sind im jeweiligen Kalendermonat zu verbrauchen. Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und sind nicht auf Folgemonate übertragbar. Mehraufwände über das Kontingent hinaus werden automatisch nach den regulären Stundensätzen im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
  5. Webdesign-Zahlungsstaffel: Sofern im Projektvertrag nicht anders vereinbart, gilt für Webdesign- und Entwicklungsprojekte: 50 % der Gesamtsumme als Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % der Gesamtsumme nach finaler Abnahme.
  6. Laufende Kosten: Hosting-, Domain- und Managed-Service-Gebühren werden im Voraus für den vereinbarten Zeitraum (monatlich oder jährlich) in Rechnung gestellt.
  7. Zahlungsziel: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  8. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben erbrachte Leistungen, Quellcodes, Designs, Lizenzen und Rechte im Eigentum von Novalayer.

§ 4 Besondere Bedingungen für Managed Services (Backup & Monitoring)

  1. Novalayer-Backuplösung: Die monatliche Pauschale pro Hostsystem umfasst die tägliche Überwachung der Backup-Jobs, die Fehleranalyse sowie das Troubleshooting zur Wiederherstellung der Backup-Funktionalität. Ausdrücklich nicht im Pauschalumfang enthalten sind Software-Lizenzkosten, Erstinstallation/Konfiguration sowie Hardware. Diese Positionen werden gesondert berechnet.
  2. Novalayer-Monitoring: Die monatliche Pauschale pro Gerät umfasst rein das Bereitstellen der Überwachungsinfrastruktur. Ersteinrichtung und Geräteintegration werden separat berechnet. Tritt ein durch das Monitoring gemeldetes Problem auf, ist dessen Behebung nicht in der Monitoring-Pauschale enthalten und wird nach Zeitaufwand (im 15-Minuten-Takt) abgerechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Ticket-Prozess und Freigaben

  1. Der Kunde stellt Novalayer alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Daten, Texte, Bilder und Zugangsdaten (z. B. Server, Passwörter, IP-Adressen, Web-Logins) rechtzeitig, vollständig und digital bereit.
  2. Verzögerungen: Verzögert sich die Zuarbeit des Kunden, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, Ressourcenblockade) wird dem Kunden nach Stundensatz berechnet.
  3. Ticket-Schließung bei Inaktivität: Kann ein Support-Ticket aufgrund fehlender Zuarbeit oder Rückmeldung des Kunden nicht weiterbearbeitet werden, wird der Kunde mehrfach kontaktiert. Bleibt eine Reaktion aus, wird das Ticket nach finaler Ankündigung geschlossen.
  4. Schriftliche Freigabepflicht: Vor der Durchführung kritischer oder risikoreicher Änderungen an der Infrastruktur (z. B. Server-Reboots, tiefgreifende Konfigurationsänderungen) muss der Kunde eine ausdrückliche schriftliche Freigabe (per Ticket oder E-Mail) erteilen.

§ 6 Besondere Bedingungen für Webdesign und Entwicklungsleistungen

  1. Nach Fertigstellung der Website oder eines Projekt-Meilensteins stellt Novalayer das Werk auf einer Testumgebung zur Abnahme bereit.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und Mängel schriftlich zu melden. Liegen keine wesentlichen Mängel vor, gilt die Abnahme als erteilt.
  3. Nutzt der Kunde das Werk produktiv (z. B. Schaltung der Website live für den Publikumsverkehr), gilt die Abnahme ebenfalls als erteilt.

§ 7 Besondere Bedingungen für Hosting, Server-Verfügbarkeit und Freistellung

  1. Novalayer strebt eine Server-Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Novalayer (z. B. Leitungsanbieter) oder angekündigte Wartungsarbeiten.
  2. Rechte & Inhalte: Der Kunde versichert, dass alle bereitgestellten oder gehosteten Inhalte (Bilder, Texte, Dateien) frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte (z. B. Schadsoftware, Spam-Mails, Urheberrechtsverletzungen) ist untersagt. Novalayer prüft Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit.
  3. Freistellung: Der Kunde stellt Novalayer von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus einer Rechtsverletzung durch die gehosteten oder bereitgestellten Inhalte des Kunden entstehen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung und Datenverlust

  1. Novalayer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Novalayer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet Novalayer nur, wenn der Kunde durch eigene, regelmäßige Backups sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können – es sei denn, die Datensicherung war explizite, vertraglich vereinbarte Hauptleistung von Novalayer.
  4. Novalayer übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder Fehlfunktionen, die durch Fehler von Drittanbieter-Software (z. B. WordPress-Plugins, CMS-Updates, Server-Updates von Registraren/Rechenzentren wie Netcup oder Hetzner) oder durch unsachgemäße Eingriffe des Kunden verursacht wurden.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Soweit im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, laufen Verträge über laufende Dienstleistungen, Managed Services und Hosting auf unbestimmte Zeit.
  2. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. erheblicher Zahlungsverzug oder schwerwiegende Rechtsverstöße) bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Novalayer (Augsburg).

Stand: August 2026